21. fordert die Kommission auf, die der Übertragbarkeit entgegenstehenden Hemmnisse eingehend zu untersuchen; ist der Ansicht, dass jede Maßnahme zur Beseitigung von der Mobilität entgegenstehenden Hinderni
ssen, wie z. B. der steuerlichen Diskriminierung bei grenzüberschreitend gezahlten Lebensversicherungen, alle arbeitsbezogenen Pensions- und Rentensysteme in allen Mitgliedstaaten betreffen sollte, unabhängig davon, wie diese Systeme in nationale Säulenstrukturen eingegliedert sind; fordert die Kommission auf, für die Mitgliedstaaten allgemeine Grundsätze festzulegen, die ausreichend flexibel sind, dami
t diese sie in ihre ...[+++]eigenen (Rechts-)Strukturen integrieren können;