23. erkennt an, dass sich die Tätigkeit des zuständigen Ausschusses in vielfacher Hinsicht von der anderer Parlamentsausschüsse unterscheidet, da der Ausschuss zahlrei
che Fragen mithilfe externer Berater und der Beiträge einzelner Bürger eigenständig behandelt, sich mit
einer Vielzahl von Themen befasst, die ihm vom Präsidenten oder vom Plenum übertragen werden, und vielfach Fragen ohne weitere Mitwirkung des Plenums oder anderer Organe des Europäischen Parlaments klärt; stellt fest, dass dies Verfahren erfordert, die sich zwangsläuf
...[+++]ig von denen der anderen Ausschüsse des Europäischen Parlaments unterscheiden, die aber, ohne Sonderregelungen in der Geschäftsordnung notwendig zu machen, konkretere Leitlinien innerhalb des Ausschusses geboten erscheinen lassen, um die Kontinuität seiner Tätigkeit, die Kohärenz seiner Ergebnisse und die Kontrolle seiner Auswirkungen zu gewährleisten;