(7) Mit Hilfe von PNR-Daten
können Strafverfolgungsbehörden Personen ermitteln, die ihnen bislang nicht „bekannt“ waren, d. h. Personen, die bis dahin nicht im Verdacht standen, an einer schweren oder terroristischen Straftat beteiligt zu sein, bei denen eine Datenauswertung aber Anhaltspunkte dafür liefert, dass sie an einer solchen Straftat beteiligt sein könnten, und die daher von den zuständigen Behörden genauer überprüft werden sollten, einschließlich Personen, die reisen könnten, um terroristische Anschläge zu verüben oder zu planen, vorzubereiten oder an ihnen teilzunehmen, künftige Terroristen auszubilden oder sich selbst dazu au
...[+++]sbilden zu lassen.