Wesensart und Umfang, in dem
Schutzrechte nicht beherrschender Anteile die Möglichkeit des Unternehmens, Zugang zu Vermögensw
erten der Gruppe zu erlangen oder diese zu verwenden und Verbindlichkeiten der Gruppe zu erfüllen, maßgeblich beschränken können (z. B. für den Fall, dass ein Mutterunternehmen die Verbindlichkeiten einer Tochtergesellschaft vor Erfüllung seiner eigenen Verbindlichkeiten erfüllen muss,
oder die Genehmigung nicht beherrschender Anteile erforderlich wird, um entweder Zugan
...[+++]g zu den Vermögenswerten einer Tochtergesellschaft zu erlangen oder ihre Verbindlichkeiten zu erfüllen);