12. stellt fest, dass die Entlastungsbehörde erneut Schwachstellen bei den Personalauswahlverfahren aufgedeckt hat, durch die die Transparenz dieser Verfahren gefährdet ist; entnimmt den Angaben des Rechnungshofs, dass vor Beginn der Prüfung der Bewerbungen keine Belege darüber vorlagen, dass die für die Zulassung zur mündlichen Prüfung oder zur Aufnahme in die Eignungsliste erforderliche Mindestp
unktzahl festgelegt worden ist; stellt fest, dass damit beabsichtigt worden sein könnte, Vetternwirtschaft oder Interessenkonflikte zu verschleiern; fordert, dass alles daran gesetzt wird, Interessenkonflikte zu vermeiden; fordert die Kommis
...[+++]sion auf, sich zu vergewissern, dass die Agentur die Unionsbestimmungen ordnungsgemäß anwendet; erachtet es als wichtig, die Auftragsvergabe- und Personalauswahlverfahren transparent zu gestalten;