14. stellt fest, dass die Lebensläufe der Führungskräfte und der Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats auf die Website der Agentur gestellt wurden; stellt ferner fest, dass auch die Interessenerklärungen der Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats veröffentlicht wurden; betont, dass im Widerspruch zu der Erklärung der Agentur in ihrem Schreiben vom 15. Jun
i 2012 sich derzeit kein einziger Lebenslauf eines Mitglieds der Verwaltungsrats auf der Website der Agentur befindet, und stellt fest, dass nur ein Link zu deren jeweiliger Organisation zur Verfügung steht; fordert die Agentur auf, im Sinne der Förderung der Transparenz, d. h
...[+++]. zur Vermeidung und Bekämpfung von Interessenkonflikten, auf ihrer Website die Interessenerklärungen und Lebensläufe der Experten, der künftigen Gastwissenschaftler und der Mitglieder des Verwaltungsrats zu veröffentlichen; vertritt die Auffassung, dass es derartige Maßnahmen der Entlastungsbehörde und der Öffentlichkeit ermöglichen würden, Qualifikationen einzusehen und potenziellen Interessenkonflikten vorzubeugen;