24. weist darauf hin, dass sowohl die Pflanzenschutzmittelverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 vom 21. Oktober 2009) als auch die neue Biozidproduktverordnung (Verordnung (EU) Nr. 528/2012 vom 22. Mai 2012) der Kommission dazu verpflichten, bis Dezember 2013 wissenschaftliche Kriterien zur Bestimmung endokrinschädigender Eigenschaften festzulegen; verleiht seiner Besorgnis darüber Ausdruck, dass aufgrund dieser Kriterien wichtige Stoffe vom Markt genommen werden, die mit vertretbarem Risiko weiterh
in verwendet werden könnten; hält transparente Verfahren für sehr wichtig, damit die wissenschaftliche Grundlage der Entscheidungen f
...[+++]ür die betroffenen Marktakteure nachvollziehbar sind und ihnen die an der Entwicklung der neuen Kriterien beteiligten Akteure bekannt sind; fordert die Kommission auf, in ihren Vorschlägen für Chemikalien mit endokriner Wirkung die Auswirkungen unterschiedlicher Ansätze umfassend zu berücksichtigen;