betont einmal mehr, wie wichtig es ist, das Handbuch für die Durchführung der Leitlinien Menschenrechtsverteidigern vor O
rt zur Verfügung zu stellen; bestärkt die COHOM darin, Übersetzungen der EU-Leitlinien für Menschenrechtsverteidiger in EU-Sprachen, die die Lingua franca in Drittländern sind, und in den wichtigsten Nicht-EU-Sprachen an die Regionalreferate und Botschaften/Delegationen zu verteilen; begrüßt, dass bisher Übersetzungen in Sprachen, wie Russisch, Arabisch, Chinesisch und Farsi verfügbar sind, hebt aber hervor, dass noch mehr Übersetzungen lokal erstellt werden müssen; fordert die Mitgliedstaaten der Europäischen Union
...[+++] auf, die Visafrage für Menschenrechtsverteidiger zu vereinfachen, die zu in der Europäischen Union organisierten Veranstaltungen eingeladen werden oder die aufgrund von sich verschlechternden Sicherheitsbedingungen fliehen;