5. ist sich
darüber im Klaren, dass die tatsächlich aufgehobenen Mittelbindungen für Beträge, die bis zum 31. Dezember
2002 hätten gezahlt werden müssen, aufgrund von Ausnahmen im Rahmen sogenannter „Beihil
fesysteme“ deutlich unter dem nicht abgewickelten Betrag von 521 € bleiben und nach Schätzungen der Komm
ission lediglich 50 Millionen Euro ...[+++], 0,3 % des Gesamtbetrags der 12 Mrd. € ausmachen; fordert die Kommission eindringlich zur Wachsamkeit auf, damit die Möglichkeit der Vorauszahlung bei nachgereichter Begründung nicht als Mittel zur Umgehung der n+2-Vorschrift eingesetzt werden kann; schlägt vor, dass von der Kommission verlangt wird, d
er Haushaltsbehörde eine jährliche Erklärung hierüber vorzulegen;