Nach Einschätzung des Europäischen Gerichtshofes sah die betreffende Bereinigungsregelung, die in grossen Zügen darin bestand, dass die Steuerpflichtigen, die in ausländische Staatspapiere
investiert hatten, einer Steuer von 5% unterlagen, während Steuerpflichtige, die in portugiesische Staatspapiere investiert
hatten, in den Genuss eines ermässigten Satzes von 2,5% gelangen konnten, ' je nachdem, ob die Steuerpflichtigen vom portugiesischen Staat oder von anderen Mitgliedstaaten ausgegebene öffentliche Anleihen hielten, eine unterschiedliche Behandlung v
...[+++]or, die für die letztgenannte Kategorie von Steuerpflichtigen ungünstiger war.