Dit benadeelt namelijk importeurs omdat ze in Oostenrijk een filiaal moeten oprichten en handelspartners moeten inschakelen.
Die Kommission hält ein solches Verbot für unvereinbar mit den Bestimmungen des Vertrages über den freien Warenverkehr, weil es Importeure benachteiligt, denn diese müssen, wenn sie solche Erzeugnisse in Österreich vermarkten wollen, dort eine Niederlassung gründen und Handelspartner einschalten.