67. betont, dass eine erfolgreiche und gestärkte Kohäsionspolitik
eine angemessene Finanzausstattung benötigt und dass die für sie im aktuellen Programmplanungszeitraum zugewiesenen Beträge im nächsten Planungszeitraum zumindest aufrechterhalten werden sollten, um s
eine Bemühungen zu intensivieren mit dem Ziel, das Entwicklungsgefälle zwischen den Regionen der EU zu verringern; bekräftigt in diesem Zusammenhang s
eine entschiedene Forderung, dass gewährleistet wird, dass im nächsten MFR die nicht ausgegebenen Mittel des Kohäsionsfon
ds bzw. di ...[+++]e Mittel, deren Mittelbindung aufgehoben wurde, im EU-Haushaltsplan verbleiben und nicht an die Mitgliedstaaten zurückgehen; bekräftigt seinen Standpunkt, dass das Pro-Kopf-BIP das Hauptkriterium für die Bestimmung der Förderfähigkeit im Rahmen der regionalpolitischen Unterstützung bleiben muss;