74. fordert mit Nachdruck, dass die kontinuierliche Einhaltung der Grundwerte der Union und der Anforderungen der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit durch die Mitgliedstaaten regelmäßig überprüft wird, wobei vermieden wird, das
s mit zweierlei Maß gemessen wird und zu beachten ist, dass einer solchen Überprüfung ein allgemein anerkanntes europäisches Verständnis von Verfassungs‑ und Rechtsstandards zugrunde liegen muss; fordert außerdem nachdrücklich, dass ähnliche Situationen in den Mitgliedstaaten nach dem gleiche
n Muster betrachtet werden sollten ...[+++], da sonst der Grundsatz der Gleichheit der Mitgliedstaaten vor den Verträgen missachtet würde;