Diese bedingte Zulassung durch einen Mitgliedstaat unterliegt bestimmten Bedingungen, insbesondere den folgenden: i) Die erwartete Grundwasserkonzentration über
schreitet nicht den toxikologisch vertretbaren Höchstwert. Die Anwendungsbedingungen des Produktes sind noch verschärft worden mit dem Ziel, dass sichergestellt wird, dass die grenzwerte der Trinkwasser-Richtlinie nicht überschritten werden. ii) Es wird ein geeignetes Überwachungsprogramm eingerichtet, um sicherzustellen, daß mit der Grundwasserkonzentration der für Trinkwasser geltende Höchstwert auch eingehalten wird. iii) Es muß jederzeit sichergestellt sein, daß der für Trinkw
...[+++]asser geltende Höchstwert (0,1 ìg/l) im Trinkwasser nicht überschritten wird.