Indem nur den repräsentativen und anerkannten Gewerkschaftsorganisationen innerhalb der belgischen Eisenbahnen die Möglichkeit vorbehalten wird, an den Sozialwahlen teilzunehmen, hat die angefochtene Bestimmung nicht nur zur Folge, dass den angenommenen Gewerkschaftsorganisatio
nen die Möglichkeit entzogen wird, Kandidaten vorzuschlagen, sondern auch, dass den Arbeitnehmern, die den letztgenannten Gewerkschaftsorganisationen angeschlossen sind, die Möglichkeit entzogen wird, durch die Gewerkschaftsorganisation, der sie angeschlossen si
...[+++]nd, vertreten zu werden.