7. weist mit Besorgnis darauf hin, dass das Gemeinsame Unternehmen in seinem Rechnungsabschluss den Umfang der Fortschritte bei den laufenden Arbeiten nicht dargelegt hat; entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass diese Informationen unentbehrlich sind, um den Stand der vom Gemeinsamen Unternehmen im Rahmen der mit der internationalen ITER-Organisation geschlossenen Auftragsvergabevereinbarungen bislang durchgeführten Tätigkeiten abzubilden; stellt aufgrund der Aussagen des Gemeinsamen Unternehmens fest, dass Angaben zu dem insgesamt erzielten Fortschritt im jährlichen Fortschrittsbericht und im Jahrestätigkeitsbericht des Unternehmens gemacht wurden, die sich aber beschränkten auf eine grobe provisorische Schätzung des Fertigstellungs
...[+++]grads der Arbeiten, die auf dem Betrag der Aufwendungen im Zusammenhang mit den aktuell aufgelaufenen Auftragsvergabevereinbarungen und deren Verhältnis zum geschätzten Wert der Sacheinlagen für das Projekt beruhte; entnimmt diesen Aussagen, dass eine grobe vorläufige Schätzung der beendeten Arbeiten in den Jahresabschluss 2013 aufgenommen worden ist; betont, dass Informationen und Indikatoren zur sinnvollen Leistungsmessung nötig sind, und zwar bezogen auf sowohl den Output als auch die interne Verwaltung;