78. Insoweit ist festzustellen, dass es Sache dieses Gerichts ist, insbesondere nachzuprüfen, ob das angeführte im Allgemeininteresse liegende Ziel nicht durch weniger einsch
ränkende Massnahmen erreicht werden könnte, mit denen für Studierende, die ihr Studium in der Französischen Gemeinschaft absolvieren, ein Anreiz geschaffen würde, nach Abschluss des Studiu
ms dort zu bleiben, oder für ausserhalb der Französischen Gemeinschaft ausgebildete Berufsangehörige ein Anreiz, si
...[+++]ch dort niederzulassen.