12. weist gleichzeitig auf die ebenso dringende Notwendigkeit hin, für Situationen Vorkehrungen zu treffen, in die Mitgliedstaaten der EU involviert sind, die nicht Mitglieder der NATO sind, oder Hoheitsgebiete von Mitgliedstaaten der EU, die außerhalb des nordatlantischen Raumes liegen und daher nicht unter den Washingtoner Vertrag fallen, oder Situationen, in denen inner
halb der NATO keine Übereinkunft über kollektive Maßnahmen erzielt wird; betont in diesem Zusammenhang auch, dass es möglich sein muss, ihre Kapazitäten gemäß der „Berlin Plus“-Vereinba
...[+++]rung zu nutzen;