...rtrag mit den Benutzern des geschlossenen Unternehmensnetzes fest, der zumindest das Folgende bestimmt: a) die technischen Mindestanforderungen für die Planung und den Betrieb der an das geschlosse
ne Unternehmensnetz angeschlossenen Anlagen, die Höchstleistungen am Anschluss und die Versorgungsmerkmale; b) die Geschäftsbedingungen für den Anschluss und den Zugang zu dem geschlossenen Unternehmensnetz; c) die Bedingungen für die Abschaltung des Anschlusses wegen der Nichteinhaltung der vertraglichen Verpflichtungen oder zwecks der Sicherheit des geschlossenen Unternehmensnetzes; 4° Die Entlohnung der Betreiber von geschlossenen Unte
...[+++]rnehmensnetzen erfolgt unter Einhaltung des verbindlichen Regelwerks, das diesbezüglich von der zuständigen Behörde erlassen wird; 5° Jeder Betreiber eines geschlossenen Unternehmensnetzes sorgt gegenüber den Benutzern des von ihm verwalteten geschlossenen Unternehmensnetzes für: a) eine detaillierte und deutliche Anrechnung, die auf ihren eigenen Gasverbrauchs- oder Gaseinspeisungsdaten sowie auf den im vorliegenden Artikel genannten Tarifgrundsätzen und Entlohnungen beruht; b) eine faire Verteilung auf ihren Rechnungen der auf den Rechnungen für Transport und Verteilung angerechneten Mehrkosten, unter Einhaltung der diesen Mehrkosten zugrundeliegenden Grundsätze; c) die Mitteilung ihrer relevanten Verbrauchs- und Einspeisungsdaten sowie der Daten für einen effizienten Zugang zum Netz; 6° Jeder Betreiber eines geschlossenen Unternehmensnetzes schützt die Vertraulichkeit der kommerziell empfindlichen Daten der Netzbenutzer, von denen er im Rahmen seiner Aktivität Kenntnis hat, außer im Falle einer gegenteiligen Rechtsverpflichtung; 7° Jeder Betreiber eines geschlossenen Unternehmensnetzes weist der CWaPE die technische Übereinstimmung seines geschlossenen Unternehmensnetzes mit der technischen Regelung nach, unter Berücksichtigung der von der CWaPE bestimmten Modalitäten; 8° Der Betreiber eines geschlossenen Unternehmensnetzes gewährleistet den Betrieb, die Instandhaltung und die Entwicklung des Netzes, für das er bezeichnet worden ist, unter wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen, einschließlich der Verbindungsleitungen mit anderen Gasnetzen, um unter Rücksicht auf die Umwelt und die Energieeffizienz, die Sicherheit und Kontinuität der Versorgung sicherzustellen; 9° der Betreiber eines geschlossenen Unternehmensnetzes garantiert die tatsächliche Zulässigkeit des Kunden, der einen entsprechenden Antrag stellt, wenn kein Mandat gemäß Artikel 30bis § 1gewährt worden ist. ...