26. nimmt die Schätzung der Kommi
ssion zur Kenntnis, wonach Mittel in Höhe von 35 Mrd. EUR erforderlich sind, um das Ziel von 10 % in allen Mitgliedstaaten bis 2020 zu verwirklichen; verweist darauf, dass gemäß der Verordnung über die Fazilität „Connecting Europe“ ((EU) Nr. 1316/2013) der Großteil der finanziellen Unterstützung aus dem Energiebudget im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ für Energiepro
jekte zur Verfügung gestellt werden sollte, und fordert nachdrücklich, dass die Kommission dieser Bestimmung
angemessen ...[+++] Rechnung trägt; unterstützt die Empfehlung der Kommission, die Fazilität „Connecting Europe“ auf einige wenige Schlüsselprojekte auszurichten; betont, dass besondere Aufmerksamkeit Projekten gewidmet werden muss, mit denen die größten Lücken auf dem integrierten EU-Strommarkt geschlossen werden und der Mangel an Verbundkapazitäten behoben wird; ist der Ansicht, dass angemessene EU-Finanzmittel auch über 2020 hinaus zur Verfügung gestellt werden sollten, um den Bau wirtschaftlich nicht tragfähiger Stromverbundprojekte zu unterstützen, die für das Funktionieren des Energiebinnenmarkts und die Sicherheit des Betriebs der Stromsysteme wichtig sind; betont die Bedeutung der EIB bei der Unterstützung von Investoren für wirtschaftlich tragfähige Strominfrastrukturprojekte; nimmt die Einrichtung des Europäischen Fonds für strategische Investitionen zur Kenntnis und legt der Kommission nahe, dafür zu sorgen, dass der Fonds Investitionen in Stromverbünde effektiv anzieht;