Parallel zu den Diskussionen, mit denen die Änderungen herbeigeführt werden so
llen, die notwendig sind, um die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten richtlinienkonform zu machen, fordert die Kommission die Artikel 29-Datenschutzgruppe auf, den letzten Berich
t des Workshops zur internationalen Bearbeitung von Beschwerden als Grundlage für weitere Erörterungen heranzuziehen, um eine grun
dlegende Annäherung bestehender Praktiken in den Mi ...[+++]tgliedstaaten und die Vereinfachung der Bedingungen für internationale Datenübermittlungen zu erreichen.