24. ist der Ansicht, dass es falsch ist, aufgrund eines willkürlich festgelegten obligatorischen Renteneintrittsalters ältere Arbeitnehmer gegen ihren Willen zur Aufgabe ihrer Beschäftigung zu zwingen; fordert daher die Mitgliedstaaten auf, erneut zu prüfen, ob nicht die Regelungen zum obligatorischen Renteneintrittsalter aufgehoben
werden sollten, die Menschen an der von ihnen gewünschten Fortsetzung ihrer Erwerbstätigkeit hindern, wobei gleichzeitig die Altersgrenzen für die Rentenberechtigung beizubehalten sind, damit Menschen, die in den Ruhest
and treten möchten, dies tun könne ...[+++]n und ihre Pensions- und Rentenleistungen erhalten;