Die meisten dieser zusätz
lichen Vorschriften bestehen aus sektorspezifischen vorvertraglichen und vertraglichen Informationspflichten.[109] Darüber hinaus betreffen zahlreiche Verbote vor allem Praktiken des Direktvertriebs und der Direktwerbung[110], Praktiken, die auf besonders Schutzbedürftige abzielen[111], oder die Verhütung von Interessen
konflikten.[112] So sind in Österreich beispielsweise Haustürgeschäfte mit Hypothekarkrediten verboten, während es in Italien untersagt ist, die obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung mit an
...[+++]deren Versicherungsleistungen zu koppeln.