In der Erwägung, dass es angebracht ist, dass die Containerparks, die dazu bestimmt sind, hauptsächlich Hausmüll aufzunehmen, ebenfalls Abfälle von KMB und Selbstständigen aufnehmen können, unter der Bedingung, dass die Flüsse von Haushaltsabfällen und von beruflichen Abfällen genau und getrennt verfolgbar sind, und dass der Grundsatz der Deckung durch die Berufspersonen der r
eellen und gesamten Kosten der von diesen Berufspersonen gebrachten Abfälle gewährleistet wird, um eine Uberkreuzung der Finanzflüsse zu vermeiden, und um sicherzugehen, dass die Zuschüsse, die für die Niederlassung und den Betrieb von Parks für die spezifische Bewi
...[+++]rtschaftung der Haushaltsabfälle ausschliesslich zu diesem Zweck dienen, im Sinne des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 13. Dezember 2007 zur Finanzierung der Abfallbewirtschaftungsanlagen (Rubrik 90.21.12); dass die zu berücksichtigenden Investitionskosten für die bereits bestehenden Containerparks aufgrund der schon getätigten Investitionen kleiner sein werden; dass die integralen und sektorbezogenen Bedingungen entsprechend ergänzt werden;