Außerdem würde die Aufhebung des angefochtenen Urteils der Kommi
ssion in jedem Fall einen sicheren Vorteil verschaffen, da sie, wenn die Klage letztlich abgewiesen würde, vor jeder Schadensersatzforderung geschützt wäre, die Herr Meierhofer wegen eines ihm infolge der Entscheidung vom 19. Juni 2007 möglicherweise en
tstandenen Schadens geltend machen würde (vgl. in diesem Sinne Urteile Parlament/Richard, oben in Randnr. 41 angeführt, Randnr. 34, und Parlament/Samper, oben in Randnr. 41 angefüh
...[+++]rt, Randnr. 31).