U. in der Erwägung, dass das Kommissionsmitglied für Handel das Parlament am 20. Oktober 2010 im Plenum aufgefordert hat, zu der offenen Frage Stellung zu nehmen, ob Patente in den Abschnitt über die zivilrechtliche Durchsetzung aufgenommen werden sollen, sowie in der Erwägung, dass die Verhandlungsführer des ACTA erklärt haben, dass das ACTA den grenzüberschreitenden Verkehr rechtmäßig her
gestellter Generika nicht behindern wi
rd, und dass es in seiner Entschließung und in seiner schriftlichen Erklärung zum Ausdruck gebracht hat, dass alle Maßnahmen zur Stärkung der Befugnis
...[+++]se für eine grenzübergreifende Inspektion und Beschlagnahme von Waren den allgemeinen Zugang zu rechtmäßig hergestellten, erschwinglichen und sicheren Arzneimitteln nicht beeinträchtigen sollten,