23. stellt insbesondere fest, dass die Kommission ihre allgemeine Strategie zur Registrierung von Beschwerden überdenken und die Beziehung zu den Beschwerdeführern im Lichte der Erfahrungen mit den derze
it getesteten neuen Methoden neu gestalten will; ist beunruhigt darüber, dass die Kommission darauf verzichtet, das Vertragsverletzungsverfahren als ein wichtiges Mittel zu nutzen, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten das Unionsrecht fristgemäß und korrekt anwenden; unterstreicht, dass dies eine Pflicht ist, die der Kommission durch die Verträge auferlegt wird, und sie nicht einseitig beschließen kann, dieser Pflicht nicht mehr
...[+++]nachzukommen; fordert die Kommission auf, mit Hilfe kohärenter Daten den angeblichen Erfolg dieser „neuen Methoden“ mit detaillierten Angaben zur Pre- und Postphase von EU-Pilot zu belegen und in die künftige Verordnung Grundsätze und Bedingungen für die Registrierung von Beschwerden und andere etwaige Rechte von Beschwerdeführern aufzunehmen;