M. in der Erwägung, dass die Lohnkluft zwischen Männern und Frauen in Europa durchschnittlich nach
wie vor 16% bis 33% beträgt, sowie in der Erwägung, dass im Hinblick auf die Umsetzung des Grundsatzes „gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit“, der vor 30 Jahren mit der Richtlinie 75/117/EWG über die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Fraue
n eingeführt wurde, kein echter Forschritt zu verzeichnen ist, und dass im Vergleich zu 6,6% bei den Männern
...[+++] 30% der erwerbstätigen Frauen in Europa eine Teilzeitbeschäftigung ausüben, für die sie sich häufig nicht freiwillig, sondern wegen des Mangels an bezahlbaren Kinderbetreuungsmöglichkeiten entschieden haben,