34. beklagt die durchschnittliche Dauer von Vertragsverletzungsverfahren und bedauert insbesondere, dass Verfahren zu Dienstleistungen am längsten dauern, nämlich durchschnittlich 49,8 Monate; ist der Ansicht, dass bei Vertragsverletzungsverfahren zahlreiche Beschränkungen zutage tr
eten, was die Frage betrifft, wie schnell Mängel bei der Umsetzung und Anwendung von Binnenmarktbestimmungen geklärt und behoben werden können; fordert die Mitgliedstaaten auf, wirksamer mit der Kommission zusammenzuarbeiten, um Verfahren schneller zu beenden, und fordert die Kommission auf, mit einzelstaatlichen Maßnahmen, die dem Binnenmarkt abträglich sin
...[+++]d, weiterhin gründlich aufzuräumen;