Die Verträge und Zusammenarbeitsabkommen werden, bevor sie von der Wallonischen
Regierung oder dem betroffenen ministeriellen Ausschuss genehmigt werden, gemeinsam vom
Minister-Präsidenten - oder vom Vorsitzenden des betroffenen
ministeriellen Ausschusses- und von dem von der Funktion her betroffenen
Minister vorbereitet. Wenn es sich um Entwürfe von Verträgen oder Zusammenarbeitsabkommen internationalen Charakters handelt, werden sie gemeinsam vom
Minister der internationalen Beziehungen und von dem von der Funktion her betroffenen
Minister ...[+++] vorbereitet.