(4) Der Grundsatz, wonach ein Mitg
liedstaat von einer Person, die seine Außengrenzen üb
erschreiten möchte, kein Visum verlangen darf, wenn diese Person über ein von einem anderen Mitgliedstaat ausgestelltes
Visum verfügt, das den harmonisierten Voraussetzungen für die Visumerteilung entspricht und gemeinschaftsweit gültig ist, oder wenn diese Person über eine von einem Mitgliedstaat ausgestellte entsprechende Genehmigng verfügt, ist von den Mitgliedsta
...[+++]aten in einem geeigneten Rahmen festzulegen.