8. fordert die Mitgliedstaaten und alle beteiligten Organe auf, die erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen, um die Verfahrens- und Haushaltsvorschriften zu verbessern und so das Verfahren für die Inanspruchnahme des EGF zu beschleunigen; nimmt in diesem Sinne das verbesserte Verfahren zur Kenntnis, das die Kommission aufgrund der Forde
rung des Parlaments nach einer schnelleren Freigabe der Finanzhilfen eingeführt hat und das darauf abzielt, der Haushaltsbehörde die Bewertung der Kommission hinsichtlich der Förderfähigkeit eines EGF-Antrags zusammen mit dem Vorschlag zur Inanspruchnahme des EGF vorzulegen; geht davon aus, dass im R
...[+++]ahmen der anstehenden Bewertung des EGF weitere Verbesserungen bezüglich des Verfahrens vorgenommen und ein höheres Maß an Effizienz, Transparenz und Rechenschaftspflicht sowie eine bessere Wahrnehmbarkeit des EGF verwirklicht werden;