1. Der f
ür die Verarbeitung Verantwortliche wählt für alle in seinem Auftrag durchzuführenden Verarbeitungsvorgänge einen Auftragsverarbeiter aus, der hinreichende Garantien dafür bietet, dass die betreffenden technischen und organisatorischen Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen dieser Verordnung erfolgt und dass der Sc
hutz der Rechte der betroffenen Person durch geeignete technische Sicherheitsvorkehrungen und organisatorische Maßnahmen für die vorzunehmende Verarbeitung sicherges
...[+++]tellt wird; zudem sorgt er dafür, dass diese Maßnahmen eingehalten werden.