82. fordert die Kommission auf, eingehend die Mög
lichkeit zu prüfen, neue Modelle zur Bewirtschaftung der Fischerei zu verwenden, die das System der zulässigen Fangmengen und der Fangquoten ergänzen, außer soweit das System w
eiterhin zweckmäßig sein mag, weil solche Regelungen die Einführung der Politik zur Abschaffung von Rückwürfen b
egünstigen und eine flexiblere Anpassung der Flotte an den tatsächlichen Zust
...[+++]and der Ressourcen in ihrer Vielfalt und räumlichen Verteilung ermöglichen würden; fordert die Kommission auf zu prüfen, ob Änderungen des Grundsatzes der relativen Stabilität vorgenommen werden sollten, insbesondere mit Blick darauf, wie Küstengemeinden, die in hohem Maße vom Fischfang abhängig sind, bei der Kontingentierung der Fischereiressourcen vorrangig behandelt werden können, und worin diese Änderungen gegebenfalls bestehen sollten;