Die wichtigsten Änderungen gegenüber der früheren
Gruppenfreistellungsverordnung betreffen folgendes: - ein Systemverkäufer, der die Funktionsweise des Datenvertriebssystems
verbessert, muß die betreffenden Verbesserungen allen teilnehmenden Luftfahrtunternehmen nicht nur
mitteilen, sondern diesen auch anbieten; - ein teilnehmendes Luftfahrtunternehmen darf sich nicht weigern, . einem konkurrierenden computerg
...[+++]esteuerten Buchungssystem die Informationen mitzuteilen, die es dem eigenen System über Flugpläne, Tarife und Verfügbarkeit mitteilt. Ebensowenig darf es sich nicht weigern, . Buchungen mit derselben Sorgfalt entgegenzunehmen und zu bestätigen; - ein Systemverkäufer muß in seinem EDV-System die Funktion des Vertriebs von den Funktionen der Bestandsaufnahme und der Verwaltung trennen (sei es durch Software oder Hardware); - ein Systemverkäufer muß die notwendigen Schutzmaßnahmen ergreifen, damit der Zugang zu den Buchungsinformationen nur unter bestimmten, in der Verordnung festgelegten Bedingungen möglich ist; - ein Systemverkäufer muß seine Fakturierung so gestalten, daß die teilnehmenden Luftfahrtunternehmen sofort erkennen können, welche Dienstleistungen zu welchen Preisen erbracht worden sind.