a.Bekräftigung der Entschlossenheit der EU, die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte verstärkt im Rahmen der EU-Außenpolitik zu berücksichtigen, einschließlich bei der Programmierung der Außenhilfe, wobei gleichzeitig deutlich zu machen ist, dass die Menschenrecht
e unteilbar und miteinander verknüpft sind und dass die Stärkung der Dimension „wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte“ keine Schwächung der bestehenden Verpflichtungen im Bereich der bürgerlichen und politischen Rechte bedeutet. Klare Anerkennung der Menschenrechtsdimension in Bereichen wie Sozialpolitik, Gesundheit, Bildung oder Lebensstandards. Aufbau von
...[+++] Kapazitäten, um zu gewährleisten, dass das einschlägige Personal der EU und der Mitgliedstaaten sowie Vertreter der Zivilgesellschaft vor Ort, einschließlich der Sozialpartner, über die internationalen Übereinkommen im Bereich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte, insbesondere in Bezug auf die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit (IAO-Kernübereinkommen), informiert sind.