8a. Damit strafrechtliche Sanktionen im Fall absichtlicher Verunreinigung Wirkung erzielen, müssen die Hafenbehörden in den Häfen der Gemeinschaft Ölregister führen
; daher muss jeder Mitgliedstaat strenge Rechtsvorschriften
gegen jegliche Lücken in der Führung dieser Register und
jegliche Einträge, deren Echtheit nicht nachgewiesen wird, einführen, um unkontrollierte Entgasung zu verhindern, die den wesentlich
...[+++]en Teil der Meeresverschmutzung verursacht.