Das Gericht erster Instanz hat klargestellt, unter welchen Umstä
nden beispielsweise eine Lizenzverweigerung missbräuchlich sein kann: wenn nämlich d
ie zurückgehaltenen Informationen unverzichtbar sind, um als Wettbewerber auf einem sekundären Markt aufzutreten, wenn
die Gefahr besteht, dass der Wettbewerb auf diesem Markt ausgehebelt wird, oder wenn Produkte, für die eine Verbrauchernachfrage besteht, nicht auf den Markt gelangen k
...[+++]önnen.[28]