Die hochrangige Expertengruppe sprach darüber hinaus noch mehrere andere Empfehlungen aus, die die Verantwortung der Direktoren stärken sollen: a) Einführung eines Rechts auf Sonderprüfung,
das Aktionäre, die einen gewissen Anteil am Aktienkapital halten, in die Lage versetzen würde, bei einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde eine Sonderprüfung zu beantragen; b) Ausarbeitung einer Regelung über die Konkursverschleppungshaftung, wonach Direktoren persönlich für den Konkurs eines Unternehmens zur Rechenschaft gezogen würden, wenn sie sich bei absehbarer Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens weder zu seiner Rettung und zur Zahlung der
...[+++]ausstehenden Verbindlichkeiten noch zur Konkursanmeldung entschließen; c) EU-weites Verbot der Tätigkeit als Direktor als Strafe für irreführende Unternehmensabschlüsse oder Erklärungen oder sonstige Formen von Fehlverhalten.