Zur Abgabe vo
n Futtermitteln für besondere Ernährungszwecke sollte es nicht der Vorlage einer tierärztlichen Verschreibung bedürfen, da diese Erzeugnisse keine Arzneimittel im Sinne der Richtlinie 65/65/EWG des Rates vom 26. Januar 1965
zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über Arzneimittel (4) enthalten; handelt es sich jedoch um sehr spezifische Futtermittel, so ist der Verwender darauf hinzuweisen, daß empfohlen wird, zuvor den Rat eines Fachmanns einzuholen, damit die angemessene Verwendung dieser Futtermittel
...[+++] sichergestellt ist.