(14) Im Rahmen des Artikels 293 des Vertrags, in dem insbesondere vorgesehen ist, dass die Mitgliedstaaten, s
oweit erforderlich, bilaterale Verhandlungen einleiten, um zugunsten ihrer Staatsangehörigen sicherzustellen, dass die Doppelbesteuerung innerhalb der Gemeinschaft beseitigt wird, sollte daran er
innert werden, dass dieses Netz von bilateralen
Abkommen immer noch nicht vollständig verwirklicht worden ist; dies hat zur Folge,
...[+++] dass auch weiterhin Mobilitätshindernisse bestehen.