Entwicklung von Vereinbarungen über die Endverwendung, die d
en Status rechtlich bindender Verträge haben; solche Vereinbarungen über die Endverwendung sollten eine Klausel beinhalten, dass es einen Vertragsbruch darstellt, wenn sich erweist, dass Güter für verbotene Zwecke - wie Verletzung der Menschenrechte -, die in der Vereinbarung festgelegt sind, verwendet werden; nach einem solchen Vertragsbruch hat der Kunde nicht mehr das Recht auf weitere Lieferungen von Gütern, auch nicht unter den ursprünglichen Verkaufsbedingungen; auch sollten keine damit verbundenen Ausrüstungsgüter oder Dienstleistungen, wie Ersatzteile, Wartung oder Sc
...[+++]hulung, erlaubt sein;