Der Minister habe den Kom
missionsmitgliedern einen Bericht über die Ausübung der den ständigen Ausschüssen anvertrauten Aufgaben in der Region Brüssel-Hauptstadt überreicht, in dem geschlussfolgert worden sei, dass der Sondergesetzgeber dem rechtsprechenden Kollegium bei dessen Einsetzung die Rechtsprechungsbefugnisse der ständigen Ausschüsse, so wie sie damals bestanden hätten, habe anvertrauen
wollen (Bericht im Namen der Kommission des Inneren, der Allgemeinen Angelegenheiten und des Öffentlichen Dienstes, Parl. Dok., Kammer, 1995-
...[+++]1996, Nr. 461/4, SS. 38-39).