Was die restlichen 12 Rechtsakte auf der Liste des Parlaments betrifft, so wurde die Auffassung vertreten, dass sechs Rechtsakt
e bereits angepasst seien, ein Rechtsakt für eine Anpassung an das Regelungsverfahren mit Kontrolle nicht in Frage komme, da er nicht dem Mitent
scheidungsverfahren unterliege, ein Rechtsakt angenommen wurde, nachdem das neue Komitologie-Verfahren bereits angewendet werden konnte, und vier Rechtsakte (nach Ansicht der Kommission) keine Bestimmungen enthielten, die unter das Regelungsverfahren mit Kontrolle fiel
...[+++]en.