Zwar lehnt die Kommission Betriebsbeihilfen in der Landwirtschaft grundsätzlich ab, hat a
ber beschlossen, hinsichtlich dreier Beihilfen für die Regionen in äußerster Randlage keine Einwände zu erheben: für die französischen überseeischen Departements und die Azoren handelt es sich um eine Transportbeihilfe, die einen Teil der höheren Kosten des Seetransports für lokale Erzeugnisse abdecken sol
l; für die Kanaren betrifft die Notifizierung ein spezielles Wirtschafts- und Steuersystem, das unter anderem auch für die Landwirtschaft gilt
...[+++]und verschiedene Arten von Betriebsbeihilfen umfaßt.