18. betont, dass die Erreichung aller acht Entwicklungsziele der Millenniumserklärung der UN in den derzeitigen multilateralen und bilateralen Handelsverhandlungen als zentrale
Aufgabe betrachtet werden sollte; unterstreicht, dass für die Verwirklichung der in der Erklärung von Madrid erneut festgelegten Verpflichtungen im Hinblick auf die Millenniums-Entwicklungsziele und die Beseitigung der Armut in der Welt ein Handelsumfeld erforderlich ist, in dem die Entwicklungsländer Lateinamerikas tatsächlich Zugang zu den Märkten der Industrieländer haben und ihr eigenes produzierendes und lebensmittelverarbeitendes Gewerb
...[+++]e erhalten und weiterentwickeln können, d. h. ein Umfeld, in dem gerechtere Handelspraktiken herrschen und strenge, entsprechend durchgesetzte Vorschriften zum Schutz der Umwelt und der sozialen Rechte gelten;