Nach Prüfung dieser genauen Spezifikationen hat die Automatenindustrie eine Erhöhung des Gewichts der 50-Cent-Münze gefordert, um eine bessere Unterscheidbarkeit dieser Münze zu gewährleisten und die Betrugsgefahr zu vermindern. Nach Erprobung der Muster der ersten Produktionsläufe
hat die Europäische Blinden-Union die Rändelung der 50- und der 10-Cent-Münze bemängelt, die nicht der Rändelung der Muster entsprach, denen sie bei den Anhörungen vor der Verabschiedung der Verordnung (EG) Nr. 975/98 zugestimmt hatte. Um die Akzeptanz des neuen Münzsystems durch die Verwender zu gewährleisten, scheint es wünschenswert, den Forderungen der Aut
...[+++]omatenindustrie und der Europäischen Blinden-Union zu entsprechen. Um die Anforderung der Automatenindustrie zu erfuellen, sollte das Gewicht der 50-Cent-Münze von 7 g auf 7,8 g erhöht werden. Um die Anforderung der Europäischen Blinden-Union zu erfuellen und künftige Mißverständnisse auszuschließen, ist es wünschenswert, die Beschreibung der Rändelung der 50-Cent- sowie der 10-Cent-Münze von "grob geriffelt" in "Randprägung mit feiner Wellenstruktur" zu ändern, da diese Formulierung besser die Rändelung beschreibt, der die Europäische Blinden-Union ursprünglich für die beiden Münzen zugestimmt hatte.