D. in der Erwägung, dass in den darauffolgenden Tagen Gewalttätigkeiten zwischen den beiden Volksgemeinschaften um sich
gegriffen haben, an denen unverhältnismäßig viele Rakhine-Schlägertrupps und Sicherhe
itskräfte beteiligt waren, die Rohingya angriffen, wobei Dutzende von Todesopfern zu verzeichnen waren, Tausende Häuser zerstört und mehr
als 70 000 Menschen vertrieben wurden; in der Erwägung, dass am 10. Juni 2012 in sechs Stä
...[+++]dten im Rakhaing-Staat der Notstand ausgerufen wurde;