Die schwächere Rechtsgrundlage erschwert es der ANI zusätzlich, Fortschritte z
u erzielen. Sie ist immer noch Gegenstand einer Verfassungsklage, wenn auch zwei Beschwerden im Juni vom Verfassungsgericht abgewie
sen wurden.[54] Die neuen Ausschüsse für die Untersuchung von Vermögensverhältnissen – die als zusätzliche Stufe zwischen der ANI und den Gerichten für Fälle eingesetzt worden waren, in denen die ANI die Einziehung unrechtmäßig erworbenen Vermögens vorschlägt – scheinen es noch schwieriger zu machen, unrechtmäßiges Vermögen zurüc
...[+++]kzuverfolgen.