Sie würde im Übrigen weder der gesellschaftlichen Sachdienlichkeit, diesem Namen eine gewisse Unveränderl
ichkeit zu sichern, noch dem Interesse der Person, die eine Namensänderung wünscht, entsprechen, da das volljährige Kind, das die Vaterschaft erfolgreich angefochten hat und gegebenenfalls sein Einverständnis dazu erteilt hat, den Nam
en seiner Mutter zu tragen und nach diesem Verfahren das Recht erhalten würde, den Namen seines biologischen Vaters zu tragen, zwei aufeinander folgende Namensänderungen erfahren würde, um denjenigen t
...[+++]ragen zu können, den es wünscht.